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   VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01   

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https://dejure.org/2003,25899
VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01 (https://dejure.org/2003,25899)
VG Hannover, Entscheidung vom 17.01.2003 - 6 A 4693/01 (https://dejure.org/2003,25899)
VG Hannover, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 6 A 4693/01 (https://dejure.org/2003,25899)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenpflicht von Autoradios in nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 1 Abs 3 RdFunkGebStVtr ND; § 5 Abs 1 Nr 1 RdFunkGebStVtr ND
    Allgemeiner Gleichheitssatz; Autoradio; Bereithalten; Ehegatte; eheähnliche Lebensgemeinschaft; Empfang; Gebührenbefreiung; nichteheliche Lebensgemeinschaft; Rundfunkemfangsgerät; Rundfunkgebühren; Rundfunkgerät; Zweitgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.01.1998 - 1 BvR 1872/94

    Keine verfassungsrechtlich erhebliche Benachteiligung nichtehelicher

    Auszug aus VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01
    Außerdem stellt sich die Frage nach einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüber Ehegatten nicht, wenn sich die Ungleichbehandlung schon auf der Grundlage des geltenden Abgabenrechts vermeiden lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.1.1998 - 1 BvR 1872/94 -, NJW 1998 S. 2043 zum Tarifrecht).
  • BVerfG, 15.05.1990 - 2 BvR 592/90

    Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung zwischen Ehegatten und Partner einer

    Auszug aus VG Hannover, 17.01.2003 - 6 A 4693/01
    Knüpft der Gesetzgeber im öffentlichen Abgabenrecht eine Vergünstigung an den Tatbestand der formwirksam geschlossenen Ehe Bürgerlichen Rechts, ist dieses im Hinblick auf die Grundrechte der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bisher verfassungsrechtlich nicht beanstandet worden (BVerfG, Beschluss vom 15.5.1990 - 2 BvR 592/90 - zum Erbschaftssteuerrecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1519/08

    Rundfunkgebührenpflicht von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

    Das VG Hannover (Urt. v. 17.1.2003 - 6 A 4693/01 - Juris) sowie das VG München (Urt. v. 20.4.2005 - M 6b K 04.5602 - Juris) haben allerdings in ähnlich gelagerten Fällen angenommen, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Autoradio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden seien, da diese Geräte gebührenrechtlich nur als Geräte desjenigen Partners der Lebensgemeinschaft anzusehen seien, der die Geräte angemeldet habe.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2008 - 2 S 2705/07

    Zur Rundfunkgebührenpflicht eingetragener Lebenspartnerschaften - hier: Autoradio

    Das VG Hannover (Urt. v. 17.1.2003 - 6 A 4693/01 - Juris) sowie das VG München (Urt. v. 20.4.2005 - M 6b K 04.5602 - Juris) haben allerdings in ähnlich gelagerten Fällen angenommen, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Autoradio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden seien, da diese Geräte gebührenrechtlich nur als Geräte desjenigen Partners der Lebensgemeinschaft anzusehen seien, der die Geräte angemeldet habe.
  • VG Hamburg, 08.01.2009 - 10 K 2816/08

    Rundfunkgebühren für ein Radio im privat genutzten Kraftfahrzeug

    ff) Der Ansicht, dass die Rundfunkgebührenfreiheit für Zweitgeräte nicht für ein Radio im Kraftfahrzeug des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelte, wenn die im Haushalt der Lebensgemeinschaft bereit gehaltenen übrigen Rundfunkempfangsgeräte von dem anderen Partner angemeldet worden sind (z.B. VG Hannover, Urt. v. 17.01.2003, 6 A 4693/01, juris; ähnlich VG München, Urt. v. 11.05.2005, M 6 a K 02.4259, u. Urt. v. 09.02.2007, M 6 a K 06.898, beide juris), ist nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 8 A 2217/09

    Heranziehung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; Ausnahme von der

    Für eine umfassende Zweitgerätefreiheit: VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. August 2008 2 S 1519/08 , juris (nachgehend BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 6 C 28.08 ), und vom 26. September 2008 2 S 2705/07 , juris; VG Hamburg, Urteil vom 8. Januar 2009 10 K 2816/08 , juris; für eine Beschränkung der Zweitgerätefreiheit auf den angemeldeten Rundfunkteilnehmer: VG München, st. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2008 M 6a K 07.4287 -, juris; VG Hannover, Urteil vom 17. Januar 2003 6 A 4693/01 , juris.
  • VG München, 10.12.2008 - M 6a K 07.4287

    Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio des Partners einer eheähnlichen

    Eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung auf die Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften würde als Rechtsfindung contra legem zu einer vom Gesetzgeber nicht beabsichtigten Erweiterung des Anwendungsbereiches führen (st. Rspr. der Kammer, vgl. VG München vom 20.4.2005, Az.: M 6b K 04.5602; vom 12.10.2005, Az.: M 6b K 05.1218; vom 11.5.2005, Az.: M 6a K 02.4259; ebenso: VG Ansbach vom 13.11.2008, Az.: AN 5 K 08.01201; VG Karlsruhe vom 10.7.1997, NJW 1998, 2693; VG Hannover vom 17.1.2003, Az.: 6 A 4693/01).
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